Kontakt

Anschrift

Fachanwaltskanzlei

Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216
10719 Berlin

 

Telefon

(030) 120 59 34 30

 

E-Mail

info@anwalt-wenzel.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Raub / räuberische Erpressung -          § 249 ff. StGB

 

 

Raub: Bei einem Raub nimmt der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht weg, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub bedeutet also Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohungen.  Die Wegnahme erfolgt also DURCH Gewalt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, etwa bei einem Raubüberfall. Die Straftat des Raubes ist ein Verbrechen!


Bei dem sogenannten "Handtaschenraub" liegt regelmäßig kein Raub vor, da die Handtasche durch schnelles Zugreifen ohne Überwindung eines Widerstands weggenommen wird. Dafür ist aber ein Diebstahl gegeben.
Raub wird mit, nicht unter einem Jahr, Freiheitsstrafe bestraft , es sei denn es liegt ein minder schwerer Fall vor.


Der Strafrahmen bei schwerem Raub beginnt ab einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, wenn insbesondere eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug mitgeführt wird, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden.


Der Strafrahmen bei einem besonders schwerem Raub beginnt ab einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn insbesondere bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet wird.


Wegen räuberischer Erpressung wird bestraft, wer eine Erpressung durch Gewalt gegen eine Person, oder unter Anwendung von Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begeht. Räuberische Erpressung wird, wie Raub, mit nicht unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
Die Rechtsprechung unterscheidet Raub und räuberische Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild, d.h. wird z.B. eine Sache dem Opfer weggenommen, liegt Raub vor, wird sie vom Opfer herausgegeben, liegt räuberische Erpressung vor. Im Endeffekt liegt die Bestrafung aber im gleichen Rahmen.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel