Kontakt

Anschrift

Fachanwaltskanzlei

Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216
10719 Berlin

 

Telefon

(030) 120 59 34 30

 

E-Mail

info@anwalt-wenzel.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

POLIZEI

Die Polizei, dein Freund und Helfer. So lautet es im Volksmund. Sieht man sich aber selbst als Beschuldigter mit der Polizei konfrontiert, ändert sich diese Meinung recht schnell. Und das oftmals zu Recht! 

 

Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?

Ihnen wird ein Brief vom "Polizeipräsidenten in Berlin" (Offizieller Name der Berliner Polizei) zugestellt. Dieser beinhaltet den Vorwurf, der gegen Sie erhoben wird. Sie dürfen dazu Stellung nehmen und werden zu einem Termin zwecks Vorsprechens geladen.

 

Wie sollen Sie nun reagieren?

Jeder Mensch hat den Wunsch, sich zur Sache zu äußern, das Tatgeschehen klarzustellen und die Dinge aus der eigenen Sichtweise wiederzugeben. Man hat das Gefühl, wenn man nichts sagen würde, wäre das ein Eingeständnis.

 

Tun Sie das nicht!

Man wird Ihnen nicht glauben. Aus langjährigen Erfahrungen als Strafverteidiger können wir Ihnen nur eines ans Herz legen:

 

SCHWEIGEN SIE UND SAGEN SIE ZUR SACHE NICHTS AUS!

 

Die Beamten der Polizei sind geschult und sprichwörtlich Meister darin, Sie in Widersprüche zu verwickeln. Auch können Sie unter Umständen Aussagen treffen, die Sie gar nicht abgeben wollten. Zudem sind Sie der Beschuldigte. Und einem Beschuldigten glaubt die Polizei im Zweifel nicht!

 

Aussagen, die Sie ggü. der Polizei treffen, und im Nachhinein korrigieren wollen, sind dann bereits aktenkundig und werfen ein negatives Bild auf Sie!

 

Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger aus Berlin: Benjamin C. Wenzel

 

Er garantiert Ihnen: Ihre Aussage ist in der Hauptverhandlung mehr Wert, als bei der Polizei! Durch eine schlechte Aussage können weitgehend gute Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten werden.

 

Und beachten Sie: Sie müssen nicht bei der Polizei erscheinen!

Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht zu Schweigen. Dieses Schweigen darf Ihnen nicht negativ angelastet werden. Das wissen auch Staatsanwälte und Richter! Machen Sie davon Gebrauch!

 

Wichtig!

Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen und engagierten Strafverteidigers. Strafverteidiger Berlin - Benjamin C. Wenzel -  beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Einzig durch diese erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Diese können immer noch entkräften werden.

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 030 39889588 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

 

Anwalt Strafrecht Berlin - Strafverteidiger Berlin

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel