Kontakt

Anschrift

Fachanwaltskanzlei

Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216
10719 Berlin

 

Telefon

(030) 120 59 34 30

 

E-Mail

info@anwalt-wenzel.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

§ 227 StGB  - Körperverletzung mit Todesfolge

(1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Diese Norm ist einschlägig, wenn Sie durch die Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursachen. Anknüpfungspunkt für die Todesfolge ist die Körperverletzungshandlung und nicht erst der Handlungserfolg. Die Strafe des § 227 StGB beträgt mindestens drei Jahre Freiheitsstrafe. 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter (030) 120 59 34 30 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Anwalt Strafrecht Berlin - Strafverteidiger in Berlin

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel