Die Haft ist für den Beschuldigten der gravierendste Eingriff in seine Freiheit. Wenn die Untersuchungshaft angeordnet wird, wird der Beschuldigte zumeist völlig überraschend aus seinem ursprünglichen Leben gerissen, ohne dass er zuerst seine persönlichen und wirtschaftlichen Belange ordnen kann.
Die Folgen sind gravierend: Verlust des Arbeitsplatzes, Verlust der Familie und Freunde. Es drohen existenzielle Probleme!
Wann kommt es zur Untersuchungshaft (U-Haft)?
Ein Beschuldigter wird immer dann in U-Haft genommen, wenn der dringende Tatverdacht besteht, dass der Beschuldigte einer Straftat dringend verdächtig ist. Das bedeutet, dass nach dem Ermittlungsstand der Behörde ein hoher Wahrscheinlichkeitsgrad dafür besteht, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat.
Der dringende Tatverdacht ist Voraussetzung für den Erlass eines Haftbefehls mit weiteren freiheitsentziehenden Maßnahmen.
Um den Haftbefehl zu begründen, mussnoch ein Haftgrund hinzukommen. In 90 % der Fälle ist dies der Haftgrund der Fluchtgefahr.
Sollten dringender Tatverdacht und Haftgrund zusammenkommen, beantragt der Staatsanwalt beim zuständigen Richter den Erlass eines Haftbefehls. Wird der Beschuldigte dann von der Polizei aufgegriffen, wird er in die Untersuchungshaftanstalt verbracht.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass der Beschuldigte ohne Haftbefehl festgenommen wird. Dies wird mit "Gefahr in Verzug" begründet. In solchen Fällen ist der Festgenommene spätestens einen Tag nach der Festnahme dem zuständigen Richter vorzuführen, der dann über die Freilassung oder den Erlass eines Haftbefehls entscheidet.
Bereits bei der ersten Vorführung vor den Richter ist es unbedingt ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen, der sich vor dem Richter für die Freilassung des Beschuldigten einsetzt und, wenn die Möglichkeit besteht, über eine Sicherheitsleistung ("Kaution") verhandelt.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Berlin Benjamin C. Wenzel vertritt dazu energisch Ihre Rechte.
Des Weiteren überprüft Herr Wenzel - Strafverteidiger Berlin - die Möglichkeiten, sich gegen den bestehenden Haftbefehl mit einer Haftprüfung oder Haftbeschwerde zu wehren.
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