Körperverletzungsdelikte können Alltagsdelikte oder schwerste Straftaten sein.
Grundsätzlich erfordert der Grundtatbestand der Körperverletzung eine Gesundheitsschädigung oder Misshandlung des Opfers sowie Vorsatz.
Nicht selten steht der Beschuldigte in der Folge einem tatsächlich verletzten Opfer gegenüber. Dennoch muss nicht jede Verletzung im Sinne einer Körperverletzung strafbar sein.
Ob eine Körperverletzung auch aus der Sicht eines Gerichtes vorliegt, kann ein Anwalt für Sie überprüfen. In diesem Zuge ist es einem Verteidiger möglich, Akteneinsicht zu nehmen und den Sachverhalt anhand der Aktenlage einzuordnen bzw. zu klären, ob eine Körperverletzung vorliegt.
Nicht immer ist eine Körperverletzung strafbar!
Eine Körperverletzung liegt zum Beispiel nicht vor, wenn der Sachverhalt eine Rechtfertigungslage (z.B. Notwehr) nahelegt.
In einem solchen Fall kann ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor der Rechtsordnung gerechtfertigt werden.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik empfiehlt sich in diesem Zuge die Konsulation eines Rechtsanwalts, da nur dieser Ihnen vollumfänglich helfen und für Rechtssicherheit sorgen kann.
Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den einzelnen Körperverletzungsdelikten: