Kontakt

Anschrift

Fachanwaltskanzlei

Benjamin C. Wenzel

Kurfürstendamm 216
10719 Berlin

 

Telefon

(030) 120 59 34 30

 

E-Mail

info@anwalt-wenzel.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Körperverletzungsdelikte

In Strafverfahren wegen Körperverletzungsdelikten ist anwaltlicher Rat dringend geboten. Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den einzelnen Körperverletzungsdelikten:

Körperverletzung

Körperverletzungsdelikte können Alltagsdelikte oder schwerste Straftaten sein.

 

Grundsätzlich erfordert der Grundtatbestand der Körperverletzung eine Gesundheitsschädigung oder Misshandlung des Opfers sowie Vorsatz.

 

Nicht selten steht der Beschuldigte in der Folge einem tatsächlich verletzten Opfer gegenüber. Dennoch muss nicht jede Verletzung im Sinne einer Körperverletzung strafbar sein.

 

Ob eine Körperverletzung auch aus der Sicht eines Gerichtes vorliegt, kann ein Anwalt für Sie überprüfen. In diesem Zuge ist es einem Verteidiger möglich, Akteneinsicht zu nehmen und den Sachverhalt anhand der Aktenlage einzuordnen bzw. zu klären, ob eine Körperverletzung vorliegt.

 

Nicht immer ist eine Körperverletzung strafbar!

 

Eine Körperverletzung liegt zum Beispiel nicht vor, wenn der Sachverhalt eine Rechtfertigungslage (z.B. Notwehr) nahelegt.

In einem solchen Fall kann ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor der Rechtsordnung gerechtfertigt werden.

Aufgrund der Vielschichtigkeit der Thematik empfiehlt sich in diesem Zuge die Konsulation eines Rechtsanwalts, da nur dieser Ihnen vollumfänglich helfen und für Rechtssicherheit sorgen kann.

 

Erfahren Sie im Folgenden mehr zu den einzelnen Körperverletzungsdelikten:

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel