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Verteidigung in Betrugsstrafsachen: Betrug gem. § 263 StGB, Computerbetrug gem. § 263 a StGB, Untreue gem. § 266

Als Anwalt für Strafrecht ist nach unserer Erfahrung jedwede Betrugsstraftat ein Delikt, welches einer guten anwaltlichen Verteidigung bedarf. Die Kanzlei von Herrn Wenzel übernimmt dahingehend jedes strafrechtliche Mandat.

 

Betrug liegt in der Täuschung von bestimmten Tatsachen und der dahingehenden Vermögensschädigung eines anderen, aufgrund dieser Täuschung.

 

Gemäß § 263 Absatz 1 StGB:

“ Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

 

§ 263 Absatz 3 StGB - besonders schwerer Fall:

“In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig [...] handelt.”

Das bedeutet, dass für einen gewerbsmäßigen Betrug eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vorgesehen ist.

Unter den Begriff der Gewerbsmäßigkeit fallen allen Taten, die auf Dauer angelegt sind und die der Schaffung einer Lebensgrundlage dienen. Dies bedeutet, dass bereits mehrmaliger Ebay-Betrug bereits zu einer Freiheitsstrafe führen kann!

 

 

Nachfolgend einige Beispiele, aus denen sich ein Betrugsstrafverfahren ergeben kann:

  • Warenkreditbetrug
  • Ebay-Betrug
  • BAföG - Betrug
  • Hartz 4 Betrug (ALG 2 - Betrug)
  • KfZ - Erlangungsbetrug
  • Computerbetrug, § 263a StGB
  • Subventionsbetrug, § 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug, § 264a StGB
  • Versicherungsmissbrauch, § 265 StGB
  • Kreditbetrug, § 265a StGB
  • Des Weiteren ist Untreue ein betrugsähnliches Delikt, welches an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

 

 

Sollten Sie also Beschuldigter in einem Strafverfahrenwegen mit dem Vorwurf einer Betrugsstrafbarkeit sein, suchen Sie einem Anwalt für Strafrecht auf.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter (030) 120 59 34 30 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Anwalt Strafrecht Berlin - Strafverteidiger in Berlin

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