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§ 224 StGB - Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung

 

1.

durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,

 

2.

mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,

 

3.

mittels eines hinterlistigen Überfalls,

 

4.

mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder

 

5.

mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Die gefährliche Körperverletzung wird gem. § 224 mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Der erhöhte Strafrahmen ist dadurch begründet, dass die Körperverletzung auf eine besonders gefährliche Art und Weise hervorgerufen worden ist.

Der Tatbestand ist erfüllt, wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen.

 

Gesundheitsschädlich ist jede Substanz die dazu geeignet ist, wie beispielsweise Alkohol oder andere Rauschmittel, ebenso ist die vorsätzliche Ansteckung mit Krankheitserregern erfasst.

 

Eine Waffe ist ein Gegenstand, der zum Hervorrufen von Verletzungen bestimmt ist, wohingegen das gefährliche Werkzeug objektiv und durch die Art seiner Verwendung dazu geeignet sein muss erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Ein Beispiel ist der beschuhte Fuß.

 

Hinterlistig bedeutet im Sinne der Norm, das planmäßige Verdecken der Angriffsabsicht, um die Verteidigung des Opfers einzuschränken.

Lebensgefährlich ist eine Handlung dann, wenn sie abstrakt eine Lebensgefahr in sich trägt.

 

Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung:

 

Eine gefährliche Körperverletzung hat – abgesehen von dem minder schweren Fall – einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahren Freiheitsstrafe. Daraus folgt, dass Sie einen Anwalt für Strafrecht benötigen.

Hier wird es keine Geldstrafe mehr geben.

Wenn Sie die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begehen, dann machen Sie sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Der Versuch ist dabei ebenfalls strafbar.

Die Gefährlichkeit ergibt sich aus der vom Gesetz beschriebenen Begehungsweise. Im Einzelfall muss überprüft werden, ob eine begangene Körperverletzung als „gefährlich“ eingestuft werden kann.

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