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Verfahren, die die Verbreitung und den Besitz kinderpornographischer Schriften zum Inhalt haben, müssen besonders sensibel behandelt werden. Es muss äußerste Diskretion gewahrt werden.
In diesem Kontext steht der Strafverteidiger vor der Aufgabe, das Verfahren mit Gespür und Geschick gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht im Sinne des Mandanten, zu bewältigen.
Als Berliner Strafverteidiger hat Benjamin Wenzel auf diesem delikaten Themengebiet anhand einer Vielzahl von Verfahren einen reichen Erfahrungsschatz gesammelt und ist mit den Verfahrensabläufen und Gepflogenheiteten bestens vertraut.
Dies ist insbesondere hinsichtlich des Hinwirkens auf einen "Deal" mit der Staatsanwaltschaft von Relevanz. Als Verteidiger wird Anwalt Wenzel alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausloten.
Eine Erfolgsgarantie kann in diesem Zuge allerdings nie gewährt werden:
Die Verbreitung von kinderpornographischen Schriften ist kein Kavaliersdelikt und wird streng gehandhabt!
Kinderpornographische Schriften sind solche, die den Mißbrauch von Kindern darstellen, wobei unter Vierzehnjährige zu Kindern gezählt werden.
Achtung!
Der Gesetzgeber hat den Bereich Kinderponographie umfassend geregelt. Kurz gesagt, alles, was mit Kinderpornographie in Zusammenhang steht, ist strafbar!
Herstellung, Verbreitung und Besitz kinderpornographischer Schriften haben einen Strafrahmen zwischen 3 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe!
Es ist daher ratsam und geradezu unerlässlich, sofort, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, sobald der Tatvorwurf der Verbreitung kinderpornographischer Schriften im Raum steht.
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