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Drogen auf dem Postweg

Der Handel im Internet mit Gras, Koks und Ecstasy hat zugenommen. Es liegt auf der Hand, dass der Onlinehandel nicht anders behandelt wird als der Straßenhandel. Die Strafbarkeiten nach dem BtMG sind unabhängig vom Vertriebsweg. 

In einer Zeit in der Waren zunehmend über das Internet bestellt werden, hat man sich daran gewöhnt, dass die ersehnte Ware mit der Post ankommt. Für den Kunden von Drogenhändlern gilt dies auch. Der Markt hat sich verändert und die Händler passen sich den Bedürfnissen des Marktes an.

Sie dürfen aber unter keinen Umständen annehmen, dass der Handel mit Drogen und der Kauf von Betäubungsmitteln weniger auffällig ist, nur weil es zu keiner persönlichen Übergabe der Drogen kommt.

Postsendungen mit Betäubungsmitteln fallen häufiger auf als man denkt.

Zum einen bemerken häufig schon Mitarbeiter der Post den verräterischen Duft von Cannabis, der aus einem schlecht versiegeltem Umschlag strömt.

Auch Nachbarn werden alarmiert, wenn eine solche Postsendung stundenlang im Briefkasten liegt und der Grasduft sich im Hausflur verbreitet.

Wenn Drogen per Post verschickt werden, dann bedeutet auch die Ankunft des Drogenpakets nicht, dass die Polizei keine Kenntnis vom Versand der Betäubungsmittel hat. Es ist in der Regel dem Vorgehen der Ermittlungsbehörden geschuldet, dass die Briefe und Pakete ankommen, um so Muster zu erstellen, inwelchen Gebieten sich Drogensendungen häufen, ob Empfänger oder Absender häufiger auffallen.

Ferner bieten die verschickten Drogen auch einen guten Anlass für Hausdurchsuchungen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.

 

Sie müssen sich bewusst sein, dass sie beim Versand von Drogen der Polizei Nachweise über Kauf, Kunden und Menge liefern können.

 

Nichtsdestotrotz ist die Verteidigung durch einen Anwalt für Strafrecht erfolgsversprechend. Es geht darum Anschuldigungen plausibel abwehren zu können. Deswegen müssen Sie die goldene Regel der Strafverteidigung bei jedem Kontakt mit der Polizei beachten, um Ihre Chance zu erhalten, nicht wegen des Handels oder des Besitzes von Drogen in eine Hauptverhandlung gehen zu müssen:

 

Schweigen Sie! 

 

Alarmieren Sie Ihren Anwalt, der als Drogenanwalt über Expertise bei Vorwürfen nach dem BtMG verfügt und kämpfen Sie für Ihre Recht!

 

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