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Es kommt immer wieder vor, dass Kraftfahrzeugfahrer von der Polizei angehalten werden und ein Drogenkontrolltest durchgeführt wird. Wenn dieser positiv auf Cannabis, Kokain, THC, Speed, Amphetamin oder andere Betäubungsmittel ausfällt, ist die Gefahr der Entziehung der Fahrerlaubnis groß. Zudem wird der Fahrer zum Beschuldigten eines Strafverfahrens.
Das Strafverfahren
Geraten Sie in eine Polizeikontrolle, und wird dann ein Drogentest mit Ihnen durchgeführt, dann wird - sollte dieser positiv ausfallen - gegen Sie ein Verfahren wegen des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss eingeleitet. Bereits der Besitz von Betäubungsmitteln wie THC, Kokain, Heroin oder Amphetamin ist strafbar. Auch wenn es absurd klingt, der Konsum an sich nicht.
Als Beschuldigter sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen! Dann haben Sie noch eine Chance, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird. Wer sich allerdings zu dem Tatvorwurf des Drogenbesitzes äußert, kann mit einer Anklage rechnen. Es liegt auf der Hand, dass auch das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln einen Straftatbestand erfüllt.
Daher: Schweigen Sie! Und sollten Sie dies nicht getan haben, rate ich Ihnen zum anwaltlichen Beistand!
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren
Das OWi- Verfahren beim Führen eines Kraftfahrzeuges unter Drogeneinfluss ist ein im Bußgeldkatalog standardisiertes Verfahren. In den meisten Fällen erhalten Sie dann von der Bußgeldstelle einen Bußgeldbescheid über 500,- Euro zuzüglich der Kosten für ein Drogengutachten. Die Kosten belaufen sich zwischen 800,- und 900,- Euro. Zusätzlich erhalten Ersttäter ein einmonatiges Fahrverbot und 4 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister.
Glück für den , der eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat! Denn die Versicherung übernimmt in den meisten Fällen die Anwaltskosten eines solchen Verfahrens. Und gegen so einen Bußgeldbescheid stehen dem versierten Anwalt eine Vielzahl an Möglichkeiten offen. Der Bußgeldbescheid kann selbst fehlerhaft sein, die Drogenkontrolle fehlerhaft, oftmals ist auch die Nachweisbarkeit der Drogenbeeinflussung beim Fahren überhaupt nicht gegeben.
Für viele Betroffene ist bereits auch die Punkteanzahl in Flensburg ein nicht zu unterschätzendes Problem. Wer schon viele Punkte in Flensburg hat, für den gilt es zu prüfen, ob ein Zuschlag von weiteren vier Punkten überhaupt noch verkraftet werden kann. Denn ab 8 Punkten (früher 18) ist der Führerschein weg! Hingewiesen werden soll hier auf die spärliche Möglichkeit des Punkteabbaues durch Aufbauseminare. Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, wie viele Punkte sie bereits erreicht haben. Eine Anfrage an das Fahreignungsregister kann Aufschluss bringen.
Ein Rechtsanwalt kann versuchen zu erreichen, dass die Geldbuße erhöht wird und vom Fahrverbot abgesehen wird. In bestimmten Konstellationen ist dies möglich.
Entziehung der Fahrerlaubnis
In nicht wenigen Fällen kommt es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Hier wird die Fahrerlaubnis gänzlich entzogen und muss neu beantragt werden. Dies ist vor allem für Berufskraftfahrer eine Katastrophe, da eine derart gelagerte Situation unter Unständen esistenzbedrohliche Konsequenzen nach sich zieht. Um diesem Risiko adäquat zu begegnen, sollte in solchen Fällen mit einem engagierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Betäubungsmittelrecht begegnet werden.
Wann kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)?
Zunächst gilt: Cannabis, THC, Marihuana und Haschisch sind weiche Drogen. Für diese gelten andere Maßstäbe, als für Kokain, Ecstasy, Amphetamine oder Heroin, sogenannte harte Drogen.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Marihuana, Cannabis, THC, Haschisch
Wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht, wird immer ein Gutachten angefertigt, um die Werte des Cannabisgehalts im Blut festzustellen. Dabei sind zwei Werte von entscheidender Bedeutung: Zum einen der THC-Wert, zum anderen der COOH-Wert (Carbonsäurewert).
Zum Unterschied:
Der THC-Wert (Tetrahydrocannabinol) gibt Aufschluss, ob der Fahrer akut unter Einfluss von THC stand.
Der THC-COOH-Wert (Carbonsäurewert) gibt Aufschluss über das in der Vergangenheit liegende Konsumverhalten.
Für die Verfahren gerichtet auf Entziehung der Fahrerlaubnis sind die Carbonsäurewerte (THC-COOH-Werte) von besonderem Interesse. An Ihnen lässt sich zumindest in bestimmtem Umfang erkennen, ob der Betroffene wenig, gelegentlich oder viel konsumiert.
Ab 150 ng/ml THC-COOH-Wert (Carbonsäurewert) wird die Fahrerlaubnis in aller Regel entzogen. Bei Werten darunter kommt es darauf an. Je geringer der Wert ist, desto besser.
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen harter Drogen (Kokain, Amphetamin, Heroin)
Hier kann bereits beim erstmaligen Konsum die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden. Aber auch das sonstige Konsumverhalten spielt immer eine Rolle. Ein Anwalt für Betäubungsmitteldelikte kann der Entziehung beispielsweise mit einem Drogenscreening begegnen.
Rechtsschutz gibt es gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen (Cannabis, THC, Kokain, Heroin, Amphetamin)
Mehrere Rechtsschutzmöglichkeiten stehen dem Betroffenen offen, die mit anwaltlicher Hilfe durchgeführt werden können. So das Anhörungsverfahren, das Widerspruchsverfahren, die Klage und der einstweilige Rechtsschutz.
Anhörungsverfahren wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens könne alle Einwendungen vorgetragen werden, die der Abwehr der beabsichtigten Entziehung der Fahrerlaubnis dienen. Hier geht es darum, alle für den Betroffenen günstigen Umstände vorzutragen, z.B. Vorlage von Screenings, Schilderung besonderer Umstände, die zu der Auffälligkeit geführt haben.
Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Bevor man den Klageweg bestreitet, muss man in Berlin das Widerspruchsverfahren durchführen, wo nochmals der eingelegte Widerspruch gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis überprüft wird.
Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
War das Widerspruchsverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht erfolgreich, ist der Klageweg geboten. Ein Klageverfahren nimmt Monate in Anspruch. Daher sollte parallel das Eilrechtsschutzverfahren angestrebt werden.
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis
Der einstweilige Rechtsschutz hat in diesen Fällen große Bedeutung. Denn für die Entziehung der Fahrerlaubnis wird zumeist die sofortige Vollziehung angeordnet. Sofortige Vollziehung der Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Betroffene mit Zugang des Bescheides das Recht verliert, Fahrzeuge zu führen und zwar auch dann, wenn er Klage erhebt. Das bedeutet, dass er auch für die Dauer des Klageverfahrens nicht fahren darf.
An diesem Punkt setzt das einstweilige Rechtsschutzverfahren an: Es hat zum Ziel, dass der Kläger zumindest für die Dauer des Klageverfahrens fahren darf.
Vorteil des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (auch Eilverfahren genannt): der Betroffene bekommt in kurzer Zeit eine Entscheidung, die ihm Klarheit verschafft, wie das Gericht seine Situation bewertet.
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