Verteidigung in Betrugsstrafsachen:Betrug gem. § 263 StGB, Computerbetrug gem. § 263 a StGB, Untreue gem. § 266

 

Als Anwalt für Strafrecht ist nach unserer Erfahrung jedwede Betrugsstraftat ein Delikt, welches einer guten anwltlichen Verteidigung bedarf. Die Kanzlei von Herrn Wenzel übernimmt dahingehend jedes strafrechtliche Mandat.

 

Nachfolgend einige Beispiele, aus denen sich ein Betrugsstrafverfahren ergeben kann:

  • Warenkreditbetrug
  • Ebay Betrug
  • BaföG - Betrug
  • Hartz 4 Betrug (ALG 2 - Betrug)
  • KfZ - Erlangungsbetrug
  • Computerbetrug, § 263 a StGB
  • Subventionsbetrug, § 264 StGB
  • Kapitalanlagebetrug, § 264a StGB
  • Versicherungsmißbrauch, § 265 StGB
  • Kreditbetrug, § 265a StGB
  • Des Weiteren ist Untreue ein betrugsähnliches Delikt, welches an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist.

Betrug liegt in der Täuschung von bestimmten Tatsachen und der dahingehenden Vermögensschädigung eines anderen, aufgrund dieser Täuschung.

 

Gemäß § 263 Absatz 1 StGB:

“ Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

 

§ 263 Absatz 3 StGB spricht von einem besonders schweren Fall:

“ In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig [...] handelt.”

Das bedeutet, dass für einen gewerbsmäßigen Betrug eine Mindeststrafe von 6 Monaten vorgesehen ist.

Unter gewerbsmäßig ist alles zu verstehen, was auf Dauer angelegt ist und der Schaffung einer Lebensgrundlage dient. D.h.: Ein mehrmaliger Ebay Betrug kann schon zu einer Freiheitsstrafe führen!

 

Sollten Sie also wegen eines Betrugsdeliktes verdächtig sein, kommen Sie zu einem Anwalt für Strafrecht.

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