HILFE! POLIZEI!
Die Polizei dein Freund und Helfer. So lautet es im Volksmund. Sieht man sich aber selbst als Beschuldigter mit der Polizei konfrontiert, ändert sich diese Meinung recht schnell. Und das oftmals zu Recht!
Was tun bei einer Vorladung zur Polizei?
Ihnen wird ein Brief vom Polizeipräsidenten zugestellt. Dieser beinhaltet den Vorwurf, der gegen Sie erhoben wird. Sie dürfen dazu Stellung nehmen und werden zu einem Termin zwecks Vorsprechens geladen.
Wie sollen Sie nun reagieren?
Jeder Mensch hat den Wunsch, sich zur Sache zu äußern, das Tatgeschehen klarzustellen und die Dinge aus der eigenen Sichtweise wiederzugeben. Man hat das Gefühl, wenn man nichts sagen würde, wäre das ein Eingeständnis.
Tun Sie das nicht!
Man wird Ihnen nicht glauben. Aus langjährigen Erfahrungen als Strafverteidiger können wir Ihnen nur eines ans Herz legen:
SCHWEIGEN SIE UND SAGEN SIE ZUR SACHE NICHTS AUS!
Die Polizei ist ein geschult und ein Meister darin, Sie in Widersprüche zu verwickeln und Sie Aussagen treffen zu lassen, die Sie gar nicht abgeben wollten. Zudem stehen Sie als Beschuldigter da. Und einem Beschuldigten glaubt die Polizei im Zweifel nicht!
Aussagen, die Sie bei der Polizei treffen, und im nachhinein korrigieren wollen, sind dann bereits aktenkundig und werfen ein negatives Bild auf Sie!
Kontaktieren Sie Strafverteidiger aus Berlin: Benjamin C. Wenzel
Er garantiert Ihnen: Ihre Aussage ist in der Hauptverhandlung mehr Wert, als bei der Polizei! Durch eine schlechte Aussage können weitgehend gute Verteidigungsmöglichkeiten abgeschnitten werden.
Und beachten Sie: Sie müssen nicht zur Polizei gehen
Auf eine Vorladung durch die Polizei müssen Sie nicht erscheinen. Es ist Ihr Recht zu Schweigen und darf Ihnen nicht negativ angelastet werden. Das wissen auch Staatsanwälte und Richter! Machen Sie davon Gebrauch!
Wichtig!
Holen Sie sich den Rat eines erfahrenen und engagierten Strafverteidigers. Strafverteidiger Berlin - Benjamin C. Wenzel - beantragt Akteneinsicht und spricht die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab. Einzig durch diese Vorgehensweise erlangen Sie Kenntnis über die gegen Sie vorliegenden Beweismittel. Entkräften können wir diese immer noch.
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