Jugendstrafrecht - Anwalt Strafrecht Berlin
Ihr Sohn oder Sie selbst sind Jugendlicher und werden einer Straftat verdächtigt? Die Kanzlei des Strafverteidigers Benjamin C. Wenzel vertritt auch die jugendliche Mandantschaft.
Warum ist es wichtig einem Jugendlichen einen Rechtsbeistand zur Seite zu geben?
Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel - StrafverteidigerBerlin - ist bestens vertraut mit den Gepflogenheiten vor dem Jugendgericht. Strafen können durch seine Hilfe stark gemildert, Verfahren eingestellt oder Beschuldigte freigesprochen werden.
Anwalt Strafrecht Berlin und Strafverteidiger Berlin Benjamin C. Wenzel führt dazu aus: Das Jugendstrafrecht wurde entwickelt, damit jugendlichen bzw. heranwachsenden Straftätern bewusst gemacht wird, dass Sie sich den Normen der erwachsenen Gesellschaft anpassen müssen. Dies soll durch ernsthafte Ermahnungen oder leichte Sanktionen deutlich gemacht werden.
Insofern sind die Straferwartungen und Maßregelungen nicht die gleichen, wie bei einer Verurteilung eines Erwachsenen.
Während im Erwachsenenstrafrecht der Gedanke der Strafe, der General- und Spezialprävention vorherrschend ist, so ist es im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke. Es steht die umfassend gewürdigte Person des Täters im Vordergrund, nicht die Tat!
Was droht jugendlichen bzw. heranwachsenden Straftätern?
Es wird unterschieden zwischen:
- Erziehungsmaßregeln
- Zuchtmittel
- Jugendstrafe
Unter die Erziehungsmaßregeln fallen insbesondere Weisungen an den Jugendlichen oder Heranwachsenden.
- eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle anzunehmen
- in einem Heim zu wohnen
- Arbeitsleistungen einzubringen ("Sozialstunden")
- an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen
- den Verkehr mit bestimmten Personen oder den Besuch bestimmter Örtlichkeiten (Gast- oder Vergnügungsstätten) zu unterlassen
- an einem Verkehrsunterricht teilzunehmen
Erst wenn die Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen, können so genannte Zuchtmittel (Auflagen oder Jugendarrest, welcher bis zu 4 Wochen gehen kann) oder Jugendstrafe angeordnet werden.
Was droht bei Jugendstrafe?
Die Jugendstrafe beginnt bei einer Freiheitsentziehung von 6 Monaten und endet im Höchstmass mit einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Sie wird in eigens eingerichteten Jugendstrafanstalten vollstreckt.
Beachten Sie! In vielen Fällen ist auch immer eine Einstellung des Verfahrens nach § 45 JGG in Betracht. Lassen Sie Ihre Chancen nicht verstreichen.
Strafverteidiger Berlin und Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel steht jugendlichen ebenso wie erwachsenen Straftätern zur Seite.
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